Charter Ultraleicht

Bei uns können Sie nach Ausbildungsabschluss Ultraleichtflugzeuge chartern…

Sportpilotenlizenz in der Tasche – und jetzt?
Die Ausbildung zur Sportpilotenlizenz vergeht im wahrsten Sinne des Wortes wie im Fluge. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch nach Abschluss der Ausbildung treu bleiben würden. Gerne unterstützen wir Sie beim Übergang von der Schulung in das eigene Fliegerleben. Nutzen Sie dazu die Ihnen aus der Ausbildung bestens bekannte Flotte von Ultraleichtflugzeugen, die Sie bei uns chartern können. Auch stehen Ihnen bei uns mit Kartenmaterial (Anflugkarten) und einem Zugang zum Deutschen Wetterdienst (DWD Flugwetter) umfangreiche Möglickeiten für ein professionelles Briefing vor dem Antritt des Fluges zur Verfügung.

MG flyers versteht sich neben der Tätigkeit als Flugschule weitergehend als Plattform und Netzwerk von Fluglehrern, Schülern und frischen & erfahrenen Piloten, die sich gegenseitig ergänzen und ihre Erfahrungen untereinander austauschen. Auch nach Abschluss der Ausbildung werden sich Ihnen Fragen stellen, die wir gerne mit Ihnen klären. Ob Flugplanung, Luftraumstruktur oder Start- und Landetechniken: Wir haben stets ein offenes Ohr für Sie!

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Lizenzerhalt
Um fliegerisch „fit“ zu bleiben, sieht der Gesetzgeber eine Mindestanzahl an Flugstunden zur fortlaufenden Flugerfahrung vor. Um die Rechte seiner Lizenz ausüben zu dürfen, bedarf es bei der Sportpilotenlizenz SPL-F vor Antritt eines jeden Fluges mindestens 12 Flugstunden und mindestens 12 Starts im Flugbuch eines Piloten eingetragen zu haben, die in den letzten 24 Monaten absolviert wurden. Es zählen hierbei auch Flugstunden & Starts mit Reisemotorseglern und einmotorigen Flugzeugen. Diese 12 Stunden müssen stets einen einstündigen Übungsflug (ohne Unterbrechung) mit UL-Fluglehrer beinhalten. Die fälligen Überprüfungsflüge können Sie natürlich ebenfalls mit einem unserer erfahrenen Fluglehrer durchführen. Neben den zuvor genannten Voraussetzungen benötigt der UL-Pilot ein gültiges Tauglichkeitszeugnis, mindestens der Klasse LAPL.